Unsere AGB
1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der luminea IT Solutions Ltd.
(nachfolgend luminea) gelten für alle Dienste der luminea. Die Bestimmungen für die
einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhält-
nisses mehrere Dienste zusammen bereitgestellt werden.
1.2 luminea erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet
und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende
Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn luminea in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 luminea kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von luminea gesetzten Frist,
gilt die Änderung als genehmigt. luminea weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung
darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist
widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann luminea über die Mitteilung eines Links bekannt geben,
unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch luminea bezogen
auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.
2. Leistungen der luminea
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der
Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Alle Server in den Rechenzentren der luminea sind über eine komplexe System-
architektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über
Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale
Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabe-
punkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Daten-
verkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein
erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen,
dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht
die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur
Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die
verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen
Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrs-
kapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
2.3 Die Verfügbarkeit der luminea Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in
das Internet beträgt mindestens 99,8 % im Jahresmittel. luminea weist den Kunden darauf
hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste
entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von luminea liegen. Hierunter fallen
insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von luminea handeln, von luminea
nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.
Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische
Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von luminea haben. Soweit derartige Umstände
Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von luminea erbrachten Leistung
haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von luminea erbrachten
Leistung.
2.4 luminea führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrecht-
erhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes
regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann luminea seine Leistungen
unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder
beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. luminea wird die Wartungs-
arbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere
Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird luminea den Kunden
über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den
Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits
eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5 luminea ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte
Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software
jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen
dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertrags-
bestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.
2.6 luminea kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der
Interessen der luminea für den Kunden zumutbar ist.
2.7 In jedem Fall kann luminea seine Leistungen mit einer angemessenen Ankündi-
gungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von luminea
gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. luminea weist den Kunden in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht
widerspricht.
2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich luminea vor, die
dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder
rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.9 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine
erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden
erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt luminea, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die
Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungs-
zeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen
Preisliste, die luminea nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen
durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt luminea, alle im Rahmen des Vertrags-
verhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom
Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.3 luminea stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im
Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt
der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann luminea hierfür ein Entgelt
von 2,50 je Rechnung verlangen.
3.4 luminea kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht
der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von luminea gesetzten angemessenen Frist,
gilt die Änderung als genehmigt. luminea weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung
darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung
unterliegende Gebühren, kann luminea die Preise entsprechend anpassen. Ist die
Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.
3.6 Gegen Forderungen der luminea kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann luminea seine Dienste sperren. Der
Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt luminea eine Leistung berechtigt wegen Zahlungs-
verzuges, kann luminea die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in
Höhe von 10,00 abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines
nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann
luminea das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für luminea liegt insbesondere auch dann vor,
wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.9 Bei Zahlungsverzug kann luminea für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte
und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils
10,00 zuzüglich der luminea entstandenen Bankgebühren erheben. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger
ist.
3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann luminea Verzugszinsen nach § 288 BGB
verlangen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben
und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten,
die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse.
4.2 luminea kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen,
an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die
luminea gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass
weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die luminea zur
Erbringung seiner Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. luminea kann Dienste sperren,
wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder eagieren und
dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der luminea Server-Systeme
beeinträchtigt wird.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern.
Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er
ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten
und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf luminea Server
überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei luminea liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
auf den Server der luminea übertragen.
5. Haftung der luminea
5.1 luminea haftet für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, die
anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:
5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben,
Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort
vorgesehenen Umfang;
5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter,
leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen;
5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet luminea bei grob fahrlässiger
Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen
Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden
Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an luminea gezahlt hat; die
Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;
5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht für bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden.
5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der
vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des
schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an luminea
gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen;
5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder
Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverur-
sachenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus
der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
nach § 44 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8 Telekommunikations-Kundenschutz-
Verordnung in drei Jahren verjähren.
5.3 Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen der luminea bleibt für den
Anwendungsbereich der Telekommunikations -Kundenschutz-Verordnung die
Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung durch
die vorstehenden Regelungen unberührt.
6. Datennutzung
6.1 luminea erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln.
6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf luminea Verkehrsdaten und/oder
Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. luminea wird Verkehrsdaten spätestens
sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die
Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen
erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis
die Einwendungen abschließend geklärt sind.
6.3 Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder
eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen.
Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der
Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten
gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund
rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft luminea keine Nachweispflicht für die
Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich
gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen
nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der
Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.
6.5 Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt
der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert
wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des
Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt luminea vertraulich.
Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das
Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.
7. Schufa-Klausel
Der Kunde willigt ein, dass luminea von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201
Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass luminea an die SCHUFA Daten
über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die
SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt,
um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen
zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Tele-
kommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen
Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn
ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von
Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem
Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos
mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das
SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch
zur Verfügung gestellt wird.
8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
8.1 luminea räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder
Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen
Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet,
Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist nicht erlaubt.
Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertrags-
verhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten
diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen
Anwendung.
8.2 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
8.3 Die von luminea zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen,
Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung
der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten
Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu
löschen.
8.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der
entsprechenden Rechnung Eigentum der luminea.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich
der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste
Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum
jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr,
betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.


